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Marco Weber

RA Marco Weber

Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber

RA Marco Weber

Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber

RA Marco Weber

Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Werkvertragsrecht/Bauvertragsrecht (inkl. VOB/B), Mängelgewährleistung

Rechtsanwalt Marco Weber (geboren 1979) absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg sowie Lund, Schweden. 2006 legte er sein 1. Juristisches Staatsexamen in Heidelberg ab, 2008 legte er nach seinem Referendariat mit Stationen u. a. am Landgericht Ellwangen sowie der wirtschaftsorientierten Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sein 2. Staatsexamen in Stuttgart ab. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt er 2008. Herr Rechtsanwalt Weber ist bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz zugelassen.

Bereits seit 2007 war und ist Herr Rechtsanwalt Weber zunächst als Referendar, später als zugelassener Rechtsanwalt, seit 2011 dann als Partner in der jetzigen Sozietät Bergemann-Gorski, Conradi, Kazempour, Weber tätig. 

Herr Rechtsanwalt Weber ist seit 2012 Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und berät seine Mandanten insoweit überwiegend auf Vermieter-, aber auch auf Mieterseite, dies sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerberaummietrecht. Neben der Beendigung von Mietverhältnissen sowie der Geltendmachung von Zahlungsrückständen stehen dabei vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie Mängel an der Mietsache und andere Störungen des Mietverhältnisses im Mittelpunkt. Dabei ist die tatsächliche und wirtschaftliche Bedeutung eines Dauerschuldverhältnisses stets der Maßstab seiner rechtlichen Beratung und weiteren Vorgehensweise.

Seit 2018 ist Herr Rechtsanwalt Weber Vertragsanwalt des Haus & Grund-Ortsvereines Biblis und Umgebung e. V. und unterstützt und berät dort Vermieter und Eigentümer zu insbesondere bei der Vermietung von Wohnraum wiederholt auftretenden Fragestellungen. 

Herr Rechtsanwalt Weber vertritt Sie darüber hinaus in werkvertraglichen Angelegenheiten und Bausachen, dies sowohl auf der Grundlage des BGB als auch der VOB/B sowie sowohl auf Seiten des Auftragnehmers, als auch auf Seiten des Auftraggebers. Dabei gilt es häufig zunächst die teils umfangreichen und langwierigen Grundlagen einer streitigen Auseinandersetzung zu bestimmen und gemeinsam zu bewerten. 

Herr Rechtsanwalt Weber vertritt Sie zudem bei der Geltendmachung oder Abwehr von kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsansprüchen, dies mit einem besonderen Faible für Gebrauchtwagen-Kaufverträge, sowie in Nachbarschaftsangelegenheiten.

Generell legt Herr Rechtsanwalt Weber neben dem Selbstverständnis einer umfassenden und detaillierten Rechtsberatung wesentlichen Wert auf die Ausarbeitung und Verfolgung wirtschaftlicher und pragmatischer Lösungen, die eine langwierige und oft kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung nach Möglichkeit entbehrlich machen. 
 

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Marco Weber