Aus
RA Katharina Höhn

RA Katharina Höhn

Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber

RA Katharina Höhn

RA Katharina Höhn

Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber

RA Katharina Höhn

RA Katharina Höhn

Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber

Rechtsanwältin

Familienrecht, Erbrecht

Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit den Schwerpunkten Familien- und Erbrecht und Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht hat Katharina Höhn im Juli 2020 ihr erstes juristisches Staatsexamen abgelegt.

Während des Studiums war sie mehrere Jahre als Werkstudentin in der Rechtsabteilung eines weltweit agierenden Fintech-Unternehmens tätig und konnte dort erste Erfahrungen im juristischen Alltag sammeln.

Nach dem Referendariat im Bezirk des pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken legte sie ihr zweites juristisches Staatsexamen im November 2022 ab.

Katharina Höhn ist nunmehr seit November 2021, als sie einen Teil ihres Referendariats bei uns absolvierte, Teil des Kanzlei-Teams. Seitdem ist sie in erster Linie in den Bereichen Familien- und Erbrecht tätig.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz erhielt Katharina Höhn im Januar 2023.

Image
RA Katharina Höhn